Rechtliche Informationen
Datenschutz & AGB
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO
Datenschutz erklärung
Stand: 23. Juli 2026
1. Verantwortlicher
Dominik Fenzl – Werbung, Beratung und Umsetzung
Einzelunternehmen (EPU)
Strondlweg 17, 4030 Linz, Österreich
Telefon: +43 664 100 77 33
E-Mail: dominik@fenzl.cc
2. Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Website www.fenzl.cc, Terminanfragen, die FENZL.CC Toolbox und die darüber angebotenen Funktionen zur Zugangs- und Einwilligungsverwaltung. Sie informiert darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange verarbeitet werden.
3. Webhosting und Server-Protokolle
Website, Toolbox, Datenbank und technischer E-Mail-Versand werden bei der World4You Internet Services GmbH, 4020 Linz, Österreich, betrieben. World4You verarbeitet Daten im Rahmen der bereitgestellten Hosting- und E-Mail-Dienste als Auftragsverarbeiter.
Beim Aufruf der Website werden technisch bedingt insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse beziehungsweise Datei, übertragene Datenmenge, Referrer-URL, Browser, Betriebssystem und Zugriffsstatus in Webserver- und Fehlerprotokollen verarbeitet. Dies dient der sicheren und stabilen Bereitstellung, der Fehleranalyse und der Abwehr von Missbrauch. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt im sicheren, fehlerfreien und wirtschaftlichen Betrieb des Online-Angebots. Nach Auskunft von World4You werden diese Protokolle nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
Weitere Informationen: Datenschutzerklärung von World4You.
4. Kontaktaufnahme
Wenn du per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnimmst, verarbeite ich die von dir mitgeteilten Kontaktdaten und Inhalte, um deine Anfrage zu beantworten und die weitere Kommunikation zu führen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn es um die Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags geht, sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt in der sachgerechten Bearbeitung von Anfragen.
Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend erledigt ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe zur weiteren Speicherung bestehen. Vertrags- und abrechnungsrelevante Unterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
5. Terminanfragen
Über die Seite für Terminanfragen kannst du ein kostenloses 30-minütiges Erstgespräch unverbindlich anfragen. Dabei verarbeite ich Name, E-Mail-Adresse und Thema sowie – soweit angegeben – Unternehmen, Telefonnummer, gewünschtes Datum, gewünschte Uhrzeit und Nachricht.
Die Verarbeitung dient der Bearbeitung deiner Anfrage, der Prüfung eines passenden Zeitpunkts, der Terminvereinbarung und der persönlichen Rückmeldung per E-Mail. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für vorvertragliche Maßnahmen auf deine Anfrage. Technische Sicherheits-, Fehler- und Missbrauchsschutzdaten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet; das berechtigte Interesse liegt im sicheren und zuverlässigen Betrieb des Anfrageformulars.
Terminanfragen ohne nachfolgende Geschäftsbeziehung werden grundsätzlich nach sechs Monaten gelöscht. Vertrags- oder abrechnungsrelevante Kommunikation wird entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Technische Fehler- und Versanddatensätze werden nach Behebung beziehungsweise Ablauf der erforderlichen Nachweisfrist gelöscht. Pflichtfelder sind im Formular mit einem Stern gekennzeichnet; ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich.
6. Registrierung und Zugang zur Toolbox
Für die Nutzung der Online-Toolbox und für den Download der Offline-Version ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Dabei werden Name und E-Mail-Adresse erhoben. Zusätzlich speichere ich einen technisch gebildeten E-Mail-Hash, den Zugangsstatus, Registrierungs-, Bestätigungs- und letzte Zugriffszeitpunkte sowie die Version des bestätigten Datenschutzhinweises. Die Pflichtbestätigung im Formular dokumentiert, dass du über diese Verarbeitung informiert wurdest und ihr zur Einrichtung, Absicherung und Verwaltung deines Toolbox-Zugangs zustimmst.
Nach der Registrierung erhältst du einen Bestätigungslink per E-Mail. Der Link ist 24 Stunden gültig. Erst nach der Bestätigung werden Online-Toolbox und Download freigeschaltet. Rechtsgrundlage für die zur Bereitstellung des angeforderten Zugangs notwendige Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nicht bestätigte Registrierungen werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht. Bestätigte Zugangsdaten werden gespeichert, solange der Toolbox-Zugang besteht, und auf deine Anfrage gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder zwingenden berechtigten Gründe entgegenstehen.
7. Technisch notwendiger Zugangscookie
Nach erfolgreicher E-Mail-Bestätigung setzt die Website den technisch notwendigen Cookie fenzl_toolbox_access. Er dient ausschließlich dazu, den bestätigten Zugang auf deinem Gerät zu erkennen und Online-Toolbox sowie Download freizuschalten. Der Cookie enthält eine signierte technische Zugangskennung, ist für JavaScript nicht auslesbar (HttpOnly), wird nur verschlüsselt übertragen (Secure) und ist mit SameSite=Lax geschützt. Er läuft spätestens nach 90 Tagen ab und wird beim Abmelden gelöscht.
7a. BBRZ Jobfinder und Bewerbungsorganisation
Im persönlichen Jobfinder-Bereich kannst du freiwillig Suchprofile, interessante oder bereits angesehene Stellen, deinen Bewerbungsstatus, persönliche Notizen sowie Erinnerungs- und Bewerbungsfristen speichern. Zusätzlich werden die für die Bereitstellung und Verbesserung notwendigen Nutzungsvorgänge wie ausgeführte Suchabfragen, gespeicherte Stellen und Statusänderungen protokolliert. Gesundheitsdaten, Diagnosen und medizinische Rehabilitationsinformationen sind für den Jobfinder nicht vorgesehen und sollen dort nicht eingetragen werden.
Bei einer Nutzung im Rahmen einer BBRZ-Organisation werden außerdem Organisationszuordnung, Rolle, Standort und Maßnahme gespeichert. Freigegebene Suchprofile, gemeinsam ausgewählte Stellen und der Bewerbungsfortschritt können von dafür berechtigten Beraterinnen und Beratern derselben Organisation eingesehen werden. Persönliche Notizen bleiben Teil des individuellen Teilnehmerbereichs. Auswertungen werden nach Möglichkeit aggregiert oder anonymisiert dargestellt.
Die Verarbeitung dient der Bereitstellung des angeforderten Jobfinder- und Beratungsangebots auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beziehungsweise – bei einem Betrieb im Auftrag einer Organisation – nach deren dokumentierten Weisungen und einer Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Aktivitätsprotokolle werden in der derzeitigen technischen Konfiguration spätestens nach 730 Tagen gelöscht, abgelaufene Einladungen spätestens nach weiteren 30 Tagen. Teilnehmer können ihren gesamten Toolbox-Datensatz über „Daten verwalten“ löschen; zugehörige Jobfinder-Daten werden dabei ebenfalls entfernt und verbleibende Statistikereignisse von der Person entkoppelt.
Die Speicherung ist für den von dir angeforderten Dienst unbedingt erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 165 Abs. 3 TKG 2021; die damit verbundene Verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Website verwendet keine Analyse- oder Marketing-Cookies.
8. Verarbeitung innerhalb der Online- und Offline-Werkzeuge
Eingaben, Bilder und Listen werden ausschließlich lokal durch deinen Browser verarbeitet. Sie werden weder an den Server von fenzl.cc noch an externe KI-, Analyse- oder Cloud-Dienste übertragen. Beim Aufruf und Download entstehen zusätzlich nur die in Abschnitt 3 beschriebenen technischen Server-Protokolle.
Das Werkzeug „PDF-Briefing“ verwendet den lokalen Druckdialog deines Browsers. Eine PDF-Datei wird erst durch die von dir gewählte Druck- beziehungsweise Speicherfunktion auf deinem Gerät erzeugt. Sollte eine zukünftige Funktion Daten serverseitig oder über einen externen Dienst verarbeiten, wird diese Erklärung vor ihrer Aktivierung angepasst und unmittelbar bei der Funktion informiert.
9. Newsletter und Marketinginformationen
Unabhängig vom Toolbox-Zugang kannst du im Registrierungsformular freiwillig in den FENZL.CC Newsletter einwilligen. Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Nutzung der Toolbox. Bei erteilter Einwilligung werden Name, E-Mail-Adresse, Zeitpunkt und Version der Einwilligung sowie gegebenenfalls der Widerrufszeitpunkt für gelegentliche Informationen zu Marketing, Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, Websites, neuen Werkzeugen und Angeboten von Dominik Fenzl verarbeitet.
Rechtsgrundlagen sind deine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 174 Abs. 3 TKG 2021. Der Versand erfolgt technisch über World4You. Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über Toolbox-Daten verwalten oder per E-Mail an dominik@fenzl.cc widerrufen. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf nicht.
10. Datenschutzanfragen und Selbstverwaltung
Über Toolbox-Daten verwalten kannst du einen Verwaltungslink anfordern. Dafür wird die eingegebene E-Mail-Adresse mit dem vorhandenen Datensatz abgeglichen. Der Link ist eine Stunde gültig; gespeichert wird nur ein Hash des Tokens. Über den Link kannst du eine Datenkopie anfordern, eine Marketingeinwilligung widerrufen oder deinen Toolbox-Datensatz löschen. Abgelaufene Verwaltungskennungen werden automatisch entfernt.
11. Empfänger und Datenübermittlungen
Empfänger personenbezogener Daten ist im erforderlichen Umfang World4You als Anbieter von Hosting, Datenbank und E-Mail-Infrastruktur. Innerhalb meines Unternehmens erhalten nur jene Personen Zugriff, die ihn zur Bearbeitung, Administration oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigen. Eine Übermittlung zu Werbezwecken an Adresshändler oder andere Dritte findet nicht statt.
Die Website bindet derzeit keine Analyseplattformen, Werbenetzwerke, externen Schriftarten, Karten oder Videos ein. Hinweise zu einer möglichen Verarbeitung durch Google außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findest du in Abschnitt 5.
12. Deine Rechte
Du hast im gesetzlichen Rahmen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit für die Zukunft widerrufen. Zur Ausübung deiner Rechte genügt eine Nachricht an dominik@fenzl.cc. Zur Vermeidung einer unbefugten Offenlegung kann ein geeigneter Identitätsnachweis erforderlich sein.
Du hast außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.
13. Automatisierte Entscheidungen
Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt, die dir gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder dich in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
14. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich Funktionen, Dienstleister oder die Rechtslage ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist dauerhaft unter dieser Adresse abrufbar.
Vertragsgrundlage
Allgemeine Geschäfts bedingungen
Dominik Fenzl · Strondlweg 17 · 4030 Linz · dominik@fenzl.cc
Dies ist die gültige AGB-Fassung, Stand 28. Juli 2026.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1
Dominik Fenzl (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
1.7
Vertragslaufzeiten werden, wenn nicht 2 Monate vor Ablauf durch den Kunden schriftlich gekündigt, automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
1.8 Kündigungsfristen und besondere Vertragsbedingungen
- Die generelle Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Außer, es wurde in den Angeboten anders kommuniziert.
- Für Lizenzen und Hostings gelten die Bindungsfristen der jeweiligen Drittanbieter.
1.8 Social-Media-Betreuung
- Betreuungsverträge für Social Media müssen 2 Monate im Voraus gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Betreuungsvertrag automatisch um weitere 12 Monate. Außer, es wurde in den Angeboten anders kommuniziert.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Themen und Inhalte für seine Social-Media-Kanäle zu liefern. Dies erfolgt selbstständig oder auf Aufforderung der Agentur per E-Mail und immer für den übernächsten Monat.
- Falls der Kunde keine Inhalte liefert, können keine Beiträge erstellt werden, und die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Nachteile.
2. Social-Media-Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z. B. META, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten.
Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen. Die Agentur kann aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
3.2
Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreicht, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5
Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen, außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6
Sofern der potenzielle Kunde überzeugt ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
3.8
Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3
Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihre sämtlichen Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3
Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
5.4
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2
Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3
Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde, fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist-Setzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
7.2
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfrist-Setzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8. Honorar
8.1
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5000,00.–, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3
Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten, um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5
Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts, einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 15,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4
Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1
Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautende Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätigen Dritten, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
10.4
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5
Für Nutzungen gemäß Abs. 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
10.6
Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2
Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
12.1
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Handlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab der Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z. B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13.4
Dominik Fenzl übernimmt keine Haftung für Schäden oder Datenmissbrauch, der durch vorsätzliche Handlungen Dritter am System des Kunden oder in der Rechtssphäre Dritter verursacht werden. Die Wartung umfasst ausschließlich das Update von Plug-ins und die Durchführung technischer Aktualisierungen. Für die Funktionalität und die Sicherheit der von dritter Seite zur Verfügung gestellten Software übernimmt Dominik Fenzl keine Haftung.
14. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form). Sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1
Der Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist, die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Dies ist die gültige AGB-Fassung, Stand 28. Juli 2026.